Richtlinien für Ärzte
- Details
- Zuletzt aktualisiert am 18. Mai 2014
1. Einleitung
Ärzte haben das zu absolvieren, was sie mit der Vertragsunterschrift beim Weiterbildungsinstitut eingekauft haben. Das erhalten sie nach Abschluss auch bestätigt.
2. Supervision
Die Supervision ist in den jeweiligen lokalen Gruppen zu absolvieren. Im alten Curriculum dürfen Psychologen in Gruppen von höchstens 6 Teilnehmern eingeteilt sein. Deswegen ist es nicht möglich, bei Gruppen, in denen Psychologen und Ärzte sind, über diese Gruppengrösse hinaus zu gehen. Reine Ärztegruppen dürfen mehr als 6 Teilnehmer haben. Im neuen Curriculum dürfen Psychologen und Ärzte mehr als 6 Teilnehmer je Supervisionsgruppe haben.
3. Selbsterfahrung
Das Institut macht den Ärzten keine Vorgabe über die Selbsterfahrung und bestätigt dazu im Abschlusszertifikat auch nichts. Das gleiche gilt für zusätzliche Supervisionen ausserhalb des vom Institut gemachten Angebotes.
4. Fallarbeiten
Ärzte haben 2 Fallarbeiten abzuliefern, jeweils am Ende des zweiten und des vierten Kursjahres.
Titel | Richtlinien für Ärzt*innen |
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Beschreibung | Abweichende Richtlinien für Ärzte bei der Weiterbildung |
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